Historie

Die Entwicklung am Freibad Weißensee bis zum Bürgerbegehren anhand von Stadtratsbeschlüssen

Von 2008 bis 2016

Der Tourismusverein Weißensee war jahrzehntelang Pächter des Kiosks und hat diesen weiterverpachtet. Der Pachtvertrag lief in 2016 aus. Der Pachtvertrag wurde vom Tourismusverein nicht mehr verlängert, da ja gemeinsam mit der Stadt Füssen was Neues am jetzigen Standort gestaltet werden wollte. Der Tourismusverein war mit der Stadt Füssen in ständigem Kontakt wegen der Erneuerung. Die Gespräche liefen von 2008 bis April 2016. Auch nach ständigem Nachfragen kam es nie zu einem Termin mit dem Bürgermeister, den Stadträten, dem Tourismusverein als Pächter und den Vereinsvertretern.

Ab April 2016 kamen keine Gespräche mehr zu Stande.

 

Stadtratssitzung 25.10.2016, Beschluss Nr. 65 Aufgrund von Antrag Nr. 573 vom 28.06.2016 durch die Weißenseer Stadträte wegen Angelegenheit Weißensee

  • Möglichkeiten prüfen: Dorfladen im Gemeindehaus oder am Freibad
  • Stadtverwaltung soll Investor für Freibad suchen, da Gebäude sanierungsbedürftig ist, im Bereich des Freibades auf Erbpacht. Anmerkung: Die Ausschreibung erfolgte am 25. Februar 2017. Als Bewerbungsschluss wurde der 31.März angegeben. Dieser wurde aber bis in den Juli 2017 verlängert. Bereits hier hätte die Verwaltung/BGM auf die Vereine zukommen müssen und informieren, damit dann bei den Planungen die Bedürfnisse der Vereine bzgl. Pavillon mit einbezogen werden können.
  • Hier war nicht die Rede von einem Neubau auf der Liegewiese sondern von einem Umbau am Bestand.
  • Die Vereine erhielten keinerlei Informationen.
  • https://www.stadt-fuessen.de/fileadmin/1_Homepage_neu/Stadtrat/Niederschriften_2016/20161025_Stadtrat_Internet.pdf

 

Stadtratssitzung 25.07.2017 Beschluss Nr. 47 Bebauungsplan Strandbad mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit“

  • Es fand am 03.07.2017 mit dem Landratsamt Ostallgäu eine Besprechung statt, Stadträtin Frau Lax und der Bürgermeister waren dabei. Anmerkung: 22 Tage bevor ein Bebaungsplan beschlossen wurde und nach der Ausschreibung, wurde beim Landratsamt was am Freibad Weißensee möglich ist.
  • Warum durfte Herr Schneider als weiterer Weißenseer Stadtrat nicht mit ?
  • Plötzlich darf am Altbestand nicht gebaut werden und es wurde ein neues Baufenster auf der Liegewiese festgelegt. Als Grund wurde das das Biotop Nr. 8429 0026 Bach mit Begleitvegetation und Teilflächen Biotop Nr. 8429 0043 Verlandungsvegetation Weißensee angegegben.
  • Zwischen 03.07.2017 und 25.07.2017 wäre wieder die Möglichkeit gewesen, die Vereinsvorstände zu informieren, dass die Liegewiese bebaut werden soll und wie das mit dem Pavillon dann geregelt werden soll. – Keine Informationen an die Vereinsvertreter von der Stadtverwaltung.
  • Obwohl die Vorgaben für die Bebauung am 25.07.2017 lautet: „Der Pavillon ist in die Bauaufgabe zu integrieren und soll, neben der Möglichkeit zur gastronomischen Nutzung, weiterhin für Vereinsauftritte nutzbar sein“ wurden auch hierzu keine Vereinsvertreter informiert oder befragt .Anmerkung: Die Vereinsvertreter haben sich selbst beim Investor informiert. Anstelle eines 60 qm Pavillons, war in der Planung nur eine 30 qm große Bühne vorgesehen.
  • Am gleichen Tag wurde in nichtöffentlicher Sitzung ein Investor festgelegt. In dessen Planungen wurde der Pavillon nicht berücksichtigt, der Investor hat die Vereine nicht befragt oder informiert.
  • https://www.stadt-fuessen.de/fileadmin/1_Homepage_neu/Stadtrat/Niederschriften_2017/20170725_Stadtrat.pdf

 

Allgäuer Zeitung 03.08.2017

Die Bürger und Vereinsvertreter werden über die AZ über das Vorhaben informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Der komplette Altbestand einschließlich Pavillon soll für einen Neubau auf der Liegewiese weichen, ohne einen neuen Pavillon zu berücksichtigen, ohne die Bürger mit in die Planungen einzubeziehen!

 

04.08.2017 bis 20.09.2017

Die Bürger wehren sich und wollen die Planungen so nicht.

 

20.09.2017

Sitzung im Rathaus mit Frau Hummel Landratsamt, Frau Schaber untere Naturschutzbehörde, BGM, Weißenseer Stadträte Schaffrath, Schneider, Lax, Vereinsvertreter aus Weißensee.Es werden drei Varianten vorgestellt, Neubau immer auf der Liegewiese, aber

  • Toiletten und Pavillon bleiben bestehen
  • Nur Pavillon bleibt bestehen
  • Pavillon wird versetzt an derzeitigen Toilettenstandort.

Der BGM hat sogar angeboten, die Vereine sollen alles selbst betreiben. Anmerkung: Eine Aussage die der BGM später widerrufen hat, als der Tourismusverein darauf eingehen wollte. Es habe, das ja nur im Zorn dahingesagt.

Die Vereine sollten sich sofort entscheiden, welche Variante sie möchten. Das war aber nicht möglich, da erst in den einzelnen Vereinsgremien abgestimmt werden muss.

 

Oktober 2017 Informationsveranstaltung der Weißenseer Bürger im Schützenhaus mit dem Investor

  • Der Investor sagte ganz deutlich, dass er diese Planung durchziehen wird, er ist Unternehmer
  • Er benötigt die 350 m² Fläche, sonst ist das Bistro nicht wirtschaftlich
  • Er kann für das Pavillon keine Fläche von ca. 60 m² abgeben.
  • Abstimmung der anwesenden Bürger über Erhalt und Neubau, ca. 95 % sind gegen den Neubau auf der Liegewiese
  • Wir erhalten auch hier keine Möglichkeit unsere Wünsche anzubringen, um die Planungen zu verändern.

 

Dezember 2017

Es wurden ca. 1000 Unterschriften gesammelt und dem BGM übergeben, um das Projekt nochmals zu überdenken. Ergebnis: Keine Reaktion von Seiten der Stadt Füssen.

 

Stadtratssitzung 30.01.2018 über Antrag, den Beschluss vom 25.07.2017 aufzuheben und mit den Planungen von vorne zu beginnen.

 

Stadtratssitzung 08.03.2018 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

 

Stadtratssitzung 10.04.2018 über Antrag, dem Bürgerbegehren stattzugeben und auf den Bürgerentscheid am 22.07.2018 zu verzichten.

 

Weitere Stadtratsbeschlüsse liegen bzgl. der Angelegenheit nicht vor, da aufgrund des ausstehenden Bürgerentscheids eine Planungssperre gilt. Trotzdem soll in der nächsten Sondersitzung des Stadtrates am 17.07.2018 ein Beschluss zur Größe des Neubaus und zum Erhalt des Musikpavillons gefasst werden. Aufgrund der o.g. Planungssperre ist eine solche Abstimmung rechtswidrig. Es könnte maximal eine Absichterklärung abgegeben werden. Diese ist aber rechtlich nicht bindend und kann nach dem Bürgerentscheid nach Belieben widerrufen werden.